Vortrag auf dem Medienkongress „Computerspiele und Gewalt“, 20.11.2008, München
Douglas A. Gentile, Ph.D.
Director, Media Research Lab, Iowa State University
Director of Research, National Institute on Media and the Family
Research Fellow, Institute on Science and Society
Associate Director, Center for the Study of Violence
Der Medienforscher Dr. Rudolf H. Weiß hat im September 2013 seine zusammenfassende Nutzungsstudie über das Spielverhalten Jugendlicher mit einem Beobachtungszeitraum von insgesamt fünf Jahren veröffentlicht:
Seit 2008 wurden insgesamt 837 Schülerinnen und Schüler aus allen traditionellen Schularten und aus drei Bundesländern nach ihren Nutzungsgewohnheiten bezüglich der jeweiligen Mainstreamshooter mit identischen Fragestellungen befragt. So wird u.a. berichtet, dass im Verlauf von knapp fünf Jahren der Anteil der durchschnittlich 14,1 Jahre alten Jungen, die den Mainstreamshooter spielten, stark angestiegen ist: von 53% bei Grand Theft Auto IV im Jahre 2008 bis auf 67% bei Call of Duty-Black Ops2 im Jahre 2013. Die Anzahl der Jungen, die den Kriegsshooter aber schon ganz durchgespielt haben, hat sich seit Call of Duty-Modern Warfare 2 im Jahre 2010 verdoppelt, denn jeder zweite 14-jährige Schüler hatte 2013 Black Ops2 bereits ganz durchgespielt.
Den vollständige Nutzungsstudie finden sie hier als pdf-Download
Dieses extrem brutale Kriegspiel hat von der USK eine Altersfreigabe ab 18 Jahren
erhalten hat. Nahezu alle Schüler wissen dies, doch ist es bereits drei Monate nach der
Markteinführung unter den 14-15 Jahre alten Jungen das meist gespielte Video-/Computerspiel
geworden: 61% der befragten Jungen aus dem 9. Schuljahr aller Schularten spielten es.
Jeder vierte Junge hat es schon ganz durchgespielt.
In dieser Nutzungsstudie von Dr. Rudolf H. Weiß werden auch längsschnittliche Vergleiche
mit den Befunden der Studie zur Nutzung von GTA IV durch die gleichen Schüler/innen
dargestelltund kritische Folgerungen für die Wirksamkeit des Jugendschutzes in
Deutschland gezogen.
Mit dieser Untersuchung von Dr. Rudolf H. Weiß wird überprüft, ob das novellierte
Jugendschutzgesetz durch seine verschärfte Formulierung bezüglich des Verbots
jugendgefährdender Medien eine Verbesserung des Jugendschutzes erreicht hat.